Mittwoch, 12. Juli 2023

Der Schulhausbau in Viehhausen von 1715

 

Staatsarchiv Landshut Regierung Straubing A 2931 
"Akt
Gemeinde Vichhausen, und dasige Hofmarktsherrschaft Baron von Rosenbusch wegen dem dasigen Mesner- und Schulhausbau so andern
de Anno
1715"

Der Streit der Viehhausener Untertanen mit dem Freiherrn von Rosenbusch wegen dessen Versuch in Viehhauen ein Mesner- und Schulhaus zu errichten aus den Jahren 1715-1717.

 1715

Gleich Anfang September 1715 schrieben die Untertanen der Hofmark Viehhausen an die Regierung in Straubing, um sich über ihren Hofmarksherren Rosenbusch zu beschweren, weil dieser vorhatte, ein Mesnerhaus zu erbauen und dabei sowohl die Untertanen für die Arbeit verpflichten, als auch das Holz aus den gemeindeeigenen Wäldern benutzen wollte und zusätzlich auch noch verlangte, dass die Untertanen die Handwerkerlöhne für diesen Bau aus ihrem Säckel zu bezahlen hatten. Am meisten aber empörte sie, dass der Herr von Rosenbusch wegen ihres Unwillens, dem nachzukommen, drei der Dorfführer in Arrest genommen hatte, um so seine Forderungen dann doch durchsetzen zu können. 

Underthenig gehorsambiste gesambte Dorffgemain Vihhausen



















Von der Regierung aufgefordert, antwortete der Freiherr von Rosenbusch am 15. September und beschwerte sich dabei gleich über die Unverschämtheit seiner Untertanen. Dabei bestätigte er zunächst, dass es richtig sei, dass er vorhabe, ein Schul- und Mesnerhaus  in Viehhausen zu errichten. Ebenfalls bestätigte er, dass es korrekt sei, dass er die aufrührerischen Dorfführer in Arrest genommen habe, denn, so berichtete er, es habe sehr wohl vorher bereits in  Viehhausen ein Schulhaus gegeben, wie man auch an den „Rudera“, also an den Bauresten, die noch sichtbar seien, gut erkennen könne. Er selber könne sich, 50 Jahre könne er ja schließlich überblicken, gut daran erinnern, dass in Viehhausen bereits „Schule gehalten“ worden war. 50 Herdstätten würde dieses Dorf umfassen, und diese hätten eine Schule dringend nötig, denn nicht nur die Jugend, sondern sogar die Erwachsenen würden nicht einmal wissen, wie viele Gebote Gott erlassen hätte.  Eine Situation, die er bei einem Dorf, welches so nahe an Regensburg läge, eigentlich unvorstellbar fände, wie es sogar bei einem im Sterbebett gelegenen Bewohner einmal der Fall gewesen sei, dass dieser bei seinem nahenden Tode an seinem christkatholischen Glauben zweifeln wollte. Diese unverantwortliche Unwissenheit ruhe von daher, dass die Eltern ihre Kinder nach dem Sommer höchstens dreimal in den Gottesdienst schickten und sie statt dessen zum Vieh- und Ochsenhüten, auf das Feld schickten, wo sie dann auch aufwüchsen, wie das unvernünftige Vieh. Und obwohl zwar in Eilsbrunn, welches circa 1 Stunde von hier entfernt liegt, eine Schule vorhanden ist, so werden von den 100 schultauglichen Kindern Viehhausens doch nur 3-4 dorthin zur Schule geschickt. Spräche man die Eltern darauf an, so sagten diese: im Sommer müssten die Kinder Ochsen hüten und im Winter hätten sie keine richtige Kleidung für diesen langen Schulweg. Auch würden sie sich so das Schulgeld sparen und somit eigentlich die kurfürstlichen Befehle missachten.
Und er beklagt sich weiter: Und so lassen Sie ihre Buben und Mädchen aufwachsen, wie die Bäume und mit 17-18 Jahren verheiraten sie sich und versündigen sich sogar vor der ehelichen Einsegnung und sind nicht einmal in der Lage, das Vaterunser oder das Ave Maria richtig zu beten. Und aus diesem Grunde habe ich mich entschlossen, ein Schul- und Mesner Haus zu bauen. So habe er bereits beim Konsistorium in Regensburg um die Erlaubnis nachgefragt, dass der Benefiziat   von Viehhausen an den Sonn- und Feiertagen Unterricht im christkatholischen Glauben geben könne. Allerdings hielten die Viehhausener dies für eine schlechte „Guttat“ und ließen ihre Kinder trotzdem lieber mit den Ochsen gehen und schickten ihre Kinder kein einziges Mal in der Woche in einen Gottesdienst, obwohl jeden Tag Messe gelesen würde. Das Holz würden die Leute selber haben und die Kosten für die Handwerker würden sich kaum auf mehr als 30-40 Gulden erstrecken. Daran könne man schon erkennen, wie wenig begründet, diese mutwilligen Beschwerden der Viehhausen seien. 

Underthenig gehorsambist
Franz Wilhelm Freyherr von Rosenbusch Mpria (=eigenhändige Unterschrift)



Ende September kommt die Aufforderung der Regierung an die Dorf Gemeinde in Viehhausen, sich zu den Vorwürfen des Baron von Rosenbusch zu äußern. Die „gesamte Dorfsgemain“ von Viehhausen bestätigt in ihrem sehr langen Schreiben, dass Baron von Rosenbusch zwar vorgebe den Bau nur für das Seelenheil der  Viehhausener Bewohner errichten zu wollen, allerdings sagen Sie, wenn man genauer hinschaue, dann erkenne man, dass der Herr von Rosenbusch diesen Bau nur zu seinem privaten Nutzen errichten wolle und die anderen Gründe nur vorgeschoben seien. Sie bezweifelten denn auch, dass es vorher in Viehhausen eine Schule gegeben hätte. Im Gegenteil, die Schule sei immer bereits in Eilsbrunn gewesen, und dorthin würden die Kinder auch zur Schule gehen. Wäre es dem Herrn von Rosenbusch so wichtig mit dieser Schule gewesen, so hätte er schon lange eine solche bauen können. Es sei Ihnen nicht unbekannt, dass der Herr Baron einen Gärtner wolle und damit er diesen bekäme und dieser ihn auch nichts kostete, würde er ihm dieses Haus bauen, wo er wohnen und für den Herrn Baron arbeiten könnte. Dieses würde aber nicht bedeuten, dass das Seelenheil der Viehhausener, sondern der Nutzen des Herrn Barons im Vordergrund stehen würde. Hinzu käme noch, dass, wenn in Viehhausen eine eigene Schule errichtet werden würde und die Schüler nicht mehr nach Eilsbrunn geschickt werden würden, der Schullehrer in Eilsbrunn, der nur ein geringes Einkommen hätte, sogar darin noch geschmälert würde. Wenn Herr Baron also etwas für das Seelenheil seiner Familie tun möchte, so könne er das Schulhaus ja auf seine Kosten errichten lassen. Gleichzeitig sei zu bedenken, dass er nicht dem Schulmeister in Eilsbrunn Schaden zufügen wolle, indem er die Viehhausener Kinder dem Gärtner zum Schulunterricht schicken würde. Was sollten die Kinder bei solch einem Schullehrer lernen, der den ganzen Sommer über bei dem Herrn Rosenbusch Gartenarbeit verrichten müsse. Auch die „Rudera“, also die Überreste des alten angeblichen Schulhauses, würden sie anzweifeln, denn diese Reste könnten auch von irgend einem anderen Haus herrühren. Und was den christkatholischen Glauben anginge, so versicherten die Viehhausener, dass der Pfarrer von Eilsbrunn nicht das geringste unterlasse, um dieses Seelenheil zu fördern und auch das Beispiel mit dem Mann, der auf dem Sterbebett mit seinem Glauben hadere, konterten sie dadurch, dass dies auch verständigeren Menschen, die mit dem Tod rängen, genauso passieren könnte. Auch sei der Weg von Viehhausen nach Eilsbrunn, keineswegs 1 Stunde lang, sondern eher nur eine kleine halbe Stunde, und, ginge man sehr schnell, sogar in einer Viertelstunde zu schaffen.
Und so forderten Sie abschließend, dass der Herr Baron von Rosenbusch nicht nur das Haus für seinen Gärtner auf eigene Kosten bauen lassen und bezahlen solle, sondern vor allem, dass er, die neulich erneut verhafteten vier Dorfführer wieder aus dem Arrest entlassen müsse.
 

1716


Am 2. Januar 1716 fasst Freiherr von Rosenbusch noch einmal nach, wiederholt dabei seine alten Argumente und bittet um eine Entscheidung. Dabei führt er noch extra an, dass offensichtlich im Zusammenhang mit dem Schwedenkrieg das alte  Viehhausener Mesner- beziehungsweise Schulhaus zu Grunde gegangen war. Dieses völlig aus holzerbaute Haus sei in den Kriegszeiten völlig zu Grunde gegangen, und er, Freiherr von Rosenbusch, habe im Haus des Benefikanten von diesem Schule halten lassen. Jetzt jedoch würde der Benefikant diese Schulräume als seine Wohnung benutzen. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen und im September des Jahres 1716 beruft sich der Freiherr von Rosenbusch auf die Generalien der Regierung, in denen vorgegeben war, oder wurde, dass auch in Ortschaften, wo ein Bedarf festgestellt wurde, ein Schul- und Mesner Haus erbaut werden solle.Gleichzeitig empört es sich darüber, dass die Rädelsführer, wie er sie bezeichnet, der Viehhausener verneinten, dass es jemals in Viehhausen solch ein Mesnerhaus gegeben hätte, obwohl der hier wohl bekannte Egidius Neumeier vor 60 Jahren hier Messner gewesen war. Und so hoffe er, dass wegen der diesorts eingerissenen, religiösen Ignoranz und der Nähe zu Regensburg, zu welchem Ort seine Untertanen, fast täglich handeln und wandeln, die Regierung in Straubing, seinen Untertanen von Viehhausen, nunmehr befehlen würden, dass sie ihren Widerstand gegen den Bau des Schul- und Mesnerhauses aufgeben und diesen Bau entsprechend befördern.
Viehhausen, den 26. September 1716, Unterthänigst  Gehorsamster Franz Wilhelm Freiherr von Rosenbusch
 

1717

 
Wieder vergeht ein Jahr, und im Jahre 1717 muss die Regierung feststellen, dass sich in ihrer eigenen Registratur nichts finden ließe, was ihnen bei der Lösung dieses Streitfalles helfen würde, und bittet die beiden Parteien erneut um Ihre Stellungnahmen. 
Freiherr von Rosenbusch schickt einfach Abschriften seiner Briefe, die er in den Jahren zuvor bereits abgeschickt hatte, und fügt zusätzlich ein Protokoll einer Zeugenaussage hinzu beziehungsweise dieses Protokoll liegt nun dem Akt bei.
Am 30. September 1715 wurde eine Zeugenbefragung durchgeführt. Ziel der Befragung war die Feststellung des früheren Schul- und Mesnerhauses in Viehhausen und der Frage, ob es ein solches jemals gegeben habe. Drei Zeugen sagen nacheinander aus, dass es in Viehhausen gleich neben dem Schloss früher ein Schulhaus gegeben hatte, in dem der Schullehrer mit dem Namen Schneidergilch oder Schneider, Gilg gewohnt, gearbeitet und Schule gehalten habe. Die drei Zeugen sind der 91-jährige Kaspar Götzfried von Thumhausen, dann der 80jährige Matthias Hoffmann von Haugenried und am Schluss der 70-jährige Andreas Listl von Reichenstetten, der sich nicht nur daran erinnert, dass der Schneider Gilg ein hervorragender Schneider gewesen war, sondern dass dieser auch noch dafür berühmt war, dass er Messgewänder hatte anfertigen können.
Im April und im Juni 1717 schreibt Freiherr von Rosenbusch erneut an die Regierung in Straubing und wiederholt in seinen Schreiben seine bereits bekannten Positionen. Endlich, am 28. Juni 1717, kommt es zu einer gemeinsamen Sitzung. Die Teilnehmer dieser Sitzung sind der Dekan von und zu Hagenau, der Anwalt des Freiherr von Rosenbusch und eine Abordnung der Gemeinde Viehhausen. Über diese Sitzung wird ein Protokoll verfasst.
Die Gemeinde Viehhausen wird vertreten durch Hans Ruesmayr, Matthias Kettl und Georg Vischer.
Diese drei geben zu Protokoll, dass sie, wenn der Freiherr von Rosenbusch dieses Schul- und Mesnerhaus erbauen, sie durchaus damit einverstanden wären, aus ihrem eigenen Gehölz das Baumaterial zu liefern und auch die nötigen Schulgelder zu bezahlen. Gleichzeitig aber bestehen Sie darauf, dass der Freiherr von Rosenbusch, das Schulgebäude auf seine Kosten baulich zu unterhalten habe und, sollte der Schullehrer mit den Schulgeldern der Kinder nicht auskommen können, der Freiherr von Rosenbusch dafür sorgen müsse, dass der Schullehrer ein auskömmliches Einkommen erzielen könne. Gleichzeitig wiesen die Gemeindevertreter, aber darauf hin, dass es sein könne, dass die Schule in Eilsbrunn also bei der Mutterpfarrei darunter leiden könne, wenn in Viehhausen eine Schule errichtet würde.
Der Anwalt des Freiherrn von Rosenbusch geht auf die Forderungen der Gemeindemitglieder im Einzelnen gar nicht ein, sondern wiederholt einfach die Forderung des Freiherrn von Rosenbusch, dass die Regierung von Straubing den Viehhausen den Auftrag zu erteilen habe, dieses Schul- und Mesnerhaus zu errichten; schlichtweg weil das Dorf groß genug sei und daher einer eigenen Schule bedürfe.

1718


Am 2. Mai 1718 ist der Vorgang immer noch nicht abgeschlossen, wie sich aus einem Brief der Gemeindevertreter Viehhausen ersehen lässt, in welchem sie die Regierung bitten, den Freiherr von Rosenbusch ultimativ aufzufordern, ihre mittlerweile erneut verhaften Gemeindevertreter freizulassen.
Am Rande des Briefes notiert ein Mitarbeiter der Regierung in Straubing das Konzept des Antwortschreibens an den Freiherrn von Rosenbusch, mit dem diesem befohlen werden soll, die von ihm verhaften Gemeindevertreter sofort freizulassen.
Am 12. Mai 1718 bestätigt der Freiherr von Rosenbusch nicht nur das Befehlsschreiben der Regierung erhalten, und entsprechend auch die Dorfführer freigelassen zu haben, sondern bringt in einem längeren Schreiben erneut alle seine längst bekannten Argumente vor, die dafür sprächen, in Viehhausen ein Schul- und Mesnerhaus zu errichten. Allerdings führt er in seinem neuen Brief ein Argument an, dass er bisher noch nie erwähnt hatte. Da die Viehhausener in ihrem letzten Schreiben unter anderem auch von der Schwierigkeit gesprochen hatten, die dem Pfarrer in Eilsbrunn und dem dortigen Schullehrer erwachsen könnten, wenn es auch in Viehhausen nun eine Schule und einen Schullehrer geben würde.
Der Freiherr von Rosenbusch machte sich über dieses Argument seiner Untertan regelrecht lustig, weil er sich nicht nur erinnern konnte, sondern dieses mit einem Protokoll aus seiner eigenen Ablage auch belegen konnte, dass die Viehhausener vor wenigen Jahren - 1713 nämlich -  einen umfangreichen Disput gerade mit dem Pfarrer von Eilsbrunn hatten, dem sie in diesem zehn Punkte langen Protokoll vor allem vorwarfen, dass dieser die Viehhausener finanziell über den Tisch gezogen hatte; und aus diesem zehn Punkte-Protokoll zitierte nun der Freiherr von Rosenbusch genüsslich die entscheidenden Passagen, die das geäußerte Mitgefühl der Viehhausener in seiner causa regelrecht Lügen straften. Aus dem Protokoll vom 13.12.1713 zitiert Rosenbusch einige Punkte zum Beispiel den  Punkt Nummer drei des ursprünglichen Protokolls, in dem dem Pfarrer von Eilsbrunn vorgeworfen wird, dass er nur gegen Vorauszahlung  - und das auch noch in einer unüblichen Höhe - das „Einsegnen, Einschreiben und Verkünden“ vornehmen würde.
Einem Inman habe der Pfarrer nach der Geburt von dessen Kind einen Termin zur Taufe gegeben, und, als der Mann mit seinem Kind im Pfarrhaus war, war der Pfarrer nicht da. In einem anderen Fall ging es um eine Beerdigung, die der Pfarrer versäumt hatte, so dass das tot geborene Kind, stundenlang auf dem Friedhof lag und er dieses dann nach dem Gebetläuten in betrunkenem Zustand begraben habe.
In Thumhausen würde er nur noch drei Gottesdienste im Jahr halten, an den Frauentag überhaupt nicht mehr, und gepredigt hatte er im Jahr nur ein einziges Mal. Eine „Kindslehre“ habe er überhaupt nicht gehalten.
In Viehausen wäre nur fünf Mal im letzten Jahr Gottesdienst gehalten worden und auch nur sehr wenig „Kindslehre“ und die wiederum habe er kaltherzig und furchtlos gehalten.
Auch die Wallfahrten werden von den Viehhausen erwähnt. Einer wurde von der Kirche zu Ort bezahlt, den anderen nach Kelheim von der Kirche zu Viehausen und für all diese Kirchgänge verlangte der Pfarrer von Eilsbrunn mehr als üblich und war auch nur bereit, ein kurzes Stück mitzugehen. Darüber hinaus war es denn Viehhausern ein Anliegen gewesen, in diesen schweren Kriegszeiten, dass der Pfarrer vielleicht kostenlos den einen oder anderen Kreuzgang machen würde, aber dieser hatte sich jedes Mal  geweigert.
Noch einmal schickt der Freiherr von Rosenbusch alle seine bisherigen Schreiben mit allen seinen bisherigen Argumenten an die Regierung in Straubing und Wert. Auch offensichtlich hatten die Hausener dies zwischenzeitlich vorgeschlagen – das Ansinnen ab Teile des Kirchenkapitals der Kirche in Viehhausen zu dem Bau zu verwenden und zu diesem Zweck legt er auch eine Abschrift oder vielleicht sogar das Original  einer Kirchenrechnung von 1716-1717  bei, in der man tatsächlich erkennen kann, dass der Kapitalstock der Viehhausener Pfarrkirche sehr sehr klein war.
Aufgrund des Schreibens vom 26. November 1718 des Freiherren von Rosenbusch entscheidet nun die Regierung endgültig, dass es nicht nur zum Ruhm und Ehre Gottes gereichen würde, wenn in Viehhausen eine Schule errichtet wird, sondern auch die Viehausener selber von diesem Schulbau profitieren und vor allem da sie ja das Holz in ihren eigenen Wäldern zur Verfügung hatten. Also befiehlt die Regierung in Straubing abschließend den Viehhausen, diesen Schul- und Mesnerhausbau zu unterstützen.
 
Als besonderes Schmankerl liegt dem Akt auch noch eine komplette Viehhausener Kirchenrechnung aus dem Jahre 1717 bei.

Rechnung
Über das Lobwürd=
ige S: Leonhardi Gottshaus und
filialkhürchen zu Viechhausen
halben durch die verordtneten Kürchen
pröbst Andreen Poschenrieder und
Georgen Listl beede daselben vom 15.
Xbris ao 1716 bis solche Zeit ao 1717
auf ain Jahr lang eingenohmen und widerumben ausgegeben worden id est
1717

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