Donnerstag, 19. September 2024

Ein neues Wirtshaus für Sinzing

 Der lange Kampf der Familie Pengler für eine Tafernkonzession


Es ist das Jahr 1826 und Josef Pengler, der 14 Jahre zuvor das heutige "Schuderer-Anwesen" gekauft hatte, versucht die Behörden von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass es in Sinzing dringend ein zweites Wirtshaus bräuchte.
Auch wenn seine Beschreibungen der Lage und des Ausflugsziels Sinzing aus dem frühen 19. Jahrhundert vor allem dazu dienten, seine Argumente nach einer Gasthauskonzession zu befördern, so sind sie im Einzelnen doch gut geeignet, sich ein Bild der Situation zu machen, wie es in Sinzing vor fast genau 200 Jahren denn so zugegangen ist.
Sammlung Gröschl: Luftaufnahme von 1968


All die folgenden Archivalien stammen aus dem Staatsarchiv in Landshut unter der Signatur: LGäO Kelheim Nr. 164
Ansicht des Neubaus auf dem Maierhof des Josef Pengler von 1812, wie er ihn bei seinem Antrag im Jahre 1826 beim Landgericht in Kelheim eingereicht hatte.

Und so sieht dann ein Aktendeckel im Jahre 1826 aus, das macht schon was her:


Mit diesem Übersichtsplan stellte Josef Pengler sein Anwesen vor:

Interessant zu erkennen ist auf diesem Plan, dass die Sinzinger Kirche damals noch um einige Meter kürzer war, als heutzutage und dass das Sinzinger Schulhaus angegeben ist. Darüber hinaus ist der heutige Gebäudekomplex und die Raumaufteilung beim Anwesen der Familie Schuderer bereits in Ansätzen zu erkennen.

Auf dem Bauernhof war in den Ställen Platz für Kühe, Ochsen und Pferde. In einem separaten Stall wurden Schweine und Schafe gehalten und in zwei Pflanzgärten und einem Baumgarten wurden Obst und Gemüse angezogen.

Josef Pengler war in seinem Antragschreiben voll des Lobes über seinen Heimatort Sinzing und meint, das es das neue Wirtshaus im Dorfe dringend brauche, weil:
"Ist in dem bedeutenden Dorfe Sinzing nur ein Wirtshaus, nehmlich der Brauer, welcher selbst nicht genugsam Platz in seinem Hause hat, um die vielen Durchreisenden, die in Masse im Sommer ankommen, alle zu beherbergen
"Die Nähe der Stadt Regensburg und die romantische Lage unseres Dorfes veranlassen im Sommer heufige Partien dahin, sodaß gerade das Breuhaus die Leute alle nicht aufnehmen kann, dieselben aber sonst kein(e) andere Wahl haben"

Das Landgericht Kelheim braucht nur 6 Tage, um seinen Antrag zu bearbeiten, lässt keinen seiner aufgezählten Punkte gelten und weißt sein Gesuch ab, allerdings mit einer mehrseitigen Begründung, die es in sich hatte.

In der Anfangszeit des neuen Königreichs Bayern wurden zunächst die alten Einteilungen (Niederbayern, Oberbayern usw.) aufgehoben und neue "Kreise" gebildet. Diese Einteilung jedoch hatte jedoch keinen langen Bestand und die alten - heutigen - Regierungsbezirke wurden wieder hervorgeholt. Kurzfristig gehörte also das alte herkömmliche Landgericht Kelheim nicht mehr zu Niederbayern, sondern zum oberen Regenkreis mit Hauptsitz in Regensburg.


Bei der Beurteilung der Notwendigkeit für ein neues Wirtshaus könnten die Meinungen nicht weiter auseinander liegen:
"Es kann von einem Bedürfnisse des Publikums nicht die rede sein, denn Sinzing ist ringsrum mit sehr vielen Dörfern versehen, die alle Wirtshäuser im Überfluß haben, al zu Pentling, Lohstadt, Prüfening, das bekanntlich so sehr häufig besucht wird, und um deßentwillen viele den weiteren Weg bis Sinzing scheuen, da sie dort schon finden, was sie hier suchen.
Das bedeutende Bräuhaus zu Eulsbrunn. obwohl etwas weiter entfernt, genießt doch einen bedeutenden Besuch, und endlich ist das Bräuhaus zu Sinzing selbst mit einem sehr geräumigen Lokale versehen, wo es ganz und gar nicht an Platze und Raum fehlt, um die zuweilen sich in jeder Gegend begebenten Fremden anständig beherbergen zu können."


Und dann setzte der Kelheimer Landrichter regelrecht zu einer "Gardinenpredikt" an über das Thema, was zu viele Gastwirtschaften auf dem Lande für einen schädlichen Einfluss auf die Landbevölkerung haben würden:
"die Vermehrung von Bierschenken, ohne Rücksicht auf wahres Bedürfnis vermehren Unsittlichkeit und Armuth, in dem Gerad, in welchem neue Gelegenheiten zu Trinkgelagen und Nachtschwärmereien. hierdurch erzeugt erzeugt werden. Der Bauer einmal seines Wohlstandes durch die tief gesunkenen Preise aller landwirtschaftlichen Produkte schon beraubt, wird gleichgültiger gegen seinen Herd, und zieht lieber dem Wirtshaus zu, um dort seinen Missmut durch Trinken und Spielen zu verscheuchen. Wenn dieser Fall auch nicht als allgemein angenommen ist, so lebt doch ein großer Teil der Landleute nach diesem Bilde. Die Ausartung und Zuchtlosigkeit der Dienstboten, die ehedies schon den höchsten Grad erreicht hat, erhält durch die Vermehrung der Bierschenken, eine neue Beförderung; denn so sehr sich das Sprichwort: Oft ist nur der Mangel an Angelegenheit, die Quelle der menschlichen Tugenden, in vielen Fällen, bewährt, so wahr ist es, dass Bierschenken für Familienväter und Dienstboten eine  anziehende Kraft haben. Welchen nachteiligen Einfluss endlich noch die vielen Bierschenken auf die Sittlichkeit der Jugend haben, weiß jeder, der unter dem Landvolk lebt. Öffentliche Wirtshäuser nehmen die öffentliche Aufsicht stets in besonderen Anspruch. Es muss sich Letztere daher auch mit Vermehrung derselben verwahren, wer indessen das polizeiliche Wirken unserer Ortsvorstände aus ihren Handlungen kennt, dem mag es bange werden, wenn Fälle eintreten sollten, wo deren Merksamkeit noch mehr in Anspruch genommen werden müsste. Dieses vor Augen wird der obige Beschluss gerechtfertigt."

Josef Pengler gibt sich mit dem ablehnenden bescheid jedoch nicht zufrieden und geht eine Ebene höher, und wendet sich an die 

Dort gibt er einen längeren Schriftsatz zu Protokoll, der nicht nur die Schönheit Sinzings in höchsten Tönen preist, sondern auch den Charakter des Sinzinger Bräuhausbesitzers deutlich beschreibt und auch einen Blick auf die damalige Donauschiffahrt zulässt.
Hier zunächst die Beschreibung Sinzings:
"Unter denjenigen Umgebungen von Regensburg, welche vom Monate März bis zum Spät Herbste zu Schiffe und zu Land, an Sonn – und Wochentagen von allen Ständen mit besonderer Vorliebe besucht werden, gehört unstreitig das Dorf Sinzing, nach dem wöchentlich mehrmals bestimmte Gesellschafts – Schiffe von Regensburg fahren. Die Gäste sind häufig dort so außerordentlich zahlreich, dass in dem Wirtshaus ds Bräuers Franz Gschwentner kein Unterkommen mehr gefunden werden kann und die Natur – Schönheiten, welche das Dorf Sinzing selbst so wie der Weg dorthin bietet, sind so anziehend für die Bewohner der Stadt, dass selbst die bisherigen Insolenzen des einzigen Tafernwirthes in Sinzing gegen seine Gäste dieselben nicht vom Besuche dieses Ortes abhalten konnten".
Hinweis:
Insolenzen sind Grobheiten, Unverschämtheiten. Der Sinzinger Brauer war wohl etwas grobschlächtig
Hinweis Ende
Dann vergleicht er zunächst Sinzing mit den umgebenden Ortschaften:
"Wenn auch die Vergnügungsorte Pentling, Prüfening etc. ebenfalls häufig besucht werden so können sich diese Orte doch, eben weil sie an Naturschönheiten Sinzing weit nachstehen und keine unmittelbare Verbindung mit Regensburg durch den schiffbaren Strom haben, nie auf den Besuch von Sinzing nachteilig auswirken Vielmehr ist es gewiss, dass bei der wachsenden Bevölkerung der Städte Regensburg und Stadt am Hof und bei der Neigung seiner Bewohner zu dem von der Natur so angenehm ausgestatteten Dorfes Sinzing, das Bräuhaus dort selbst als einziger Unterkunft Ort für den Fremden keineswegs genügt. Im Gegenteil ist es eine allgemein bekannte Tatsache, wie oft bei günstigem Wetter eine bedeutende Zahl von Gästen, ohne sich nur mit Trank oder mit dem einfachsten Speise erquicken zu können, von Sinzing zurückkehren muss."
Zunächst verweist er noch auf seinen guten Leumund und sichert zu, dass er irgendwelche Ausschweifungen in seinem Gasthause nie dulden würde. Danach kommt er auf die Person den  - bisher - einzigen Sinzinger Wirtes zu sprechen, auf den Braumeister Franz Gschwentner, der wohl ein ganz besonderer "Menschenfreund" gewesen ist.
"Das Benehmen des Bräuers und zugleich Wirtes zu Sinzing gegen Fremde, die sein Gasthaus besuchen, ist das eines Monopolisten, welcher vor allem seiner Bequemlichkeit und seiner Laune lebt, um die Wünsche seiner Gäste aber sich nicht nur nicht bekümmert, sondern sogar der allgemeinen Klage zu folgen, Fremde lieber gehen, als kommen sieht. 
Durch die vorteilhafte Lage seines Brauhauses sicher, den größeren Teil seines gebrauten Bieres an die Wirte absetzen zu können, hat das eigene Ausschenken an die Gäste, besonders bei seiner Wohlhabenheit wenig Wert in seinen Augen. Daher die Geringschätzung gegen die Gäste, daher die Vernachlässigung im Herbeischaffen selbst der gewöhnlichen Lebensmittel, daher endlich der sehr bemerkbare Unwillen, wenn ein häufiger Zuspruch die Bequemlichkeit des Hauses stört. Nicht selten spricht sich dieser Unwillen durch Verreichung des Getränks von geringerer Qualität aus und Äußerungen hierüber werden mit schnöden Worten bisweilen sogar mit Tätlichkeiten erwidert.

Am Ende seiner Bittschrift erfahren wir auch noch Details über die damaligen Donauschiffer, die er ebenfalls in Verbindung mit dem benehmen des Brauereibesitzer bedauert.

"Vorzüglich wünschenswerth wäre auch für die Schiffsleute auf der Donau eine zweite Taverne in Sinzing. Überhaupt legen die Schiffe häufig bei Sinzing an. Insbesondere aber sind die von Ulm und Ingolstadt kommenden Schiffsleute nicht selten außerstande, noch vor Einbruch der Nacht Regensburg zu erreichen, und müssen deshalb in Sinzing übernachten, wo ihrer jedoch in dem Bräuhaus so wenig geachtet wird, dass man sie entweder gar nicht, oder sich nur mit dem größten Widerwillen zur Bereitung eines Nachtmahl für sie versteht "

Am Ende stellt er noch die Lage seines Hauses in Sinzing vor und verspricht im Übrigen, seinen Bierbezug vom Sinzinger Brauhaus zu nehmen, was ja eh dem Wunsche des Herrn Gschwantners entspräche und bittet um die Aufhebung des negativen Bescheids von Seiten des Kelheimer Landgerichts.

Unterschrift: Joseph Pengler



Josef Pengler wollte natürlich so schnell nicht "klein bei" geben und ging in Revision.
Dabei berief er sich vor allem darauf, dass er schließlich ein positives "Zeugnis" der Gemeinde Sinzing vorweisen, auf das er nun pochen konnte.
Seine Revision landete dann bei Regierung des Regenkreises Kammer des Inneren  in Regensburg und diese wiederum beauftragte das Pfleggericht in Kelheim, den ganzen Vorgang noch einmal aufzurollen.

Die Regierung bittet - befiehlt - um Aufklärung



Erschwerend kam nun für Pengler hinzu, dass sich der Sinzinger Pfarrer - obwohl er hier nach eigenen Worten gar nicht zuständig war - einmischte und eine eindeutig ablehnende Stellungnahme einreichte, die auch dem Akt hinzugefügt wurde.

 "Dem diesseitigen Pfarramt steht es zwar nicht zu, sich in Gewerbs-Verleihungs- Gegenstände einzumischen, in dessen findet sich dasselbe, vom Pflichtgefühle aufgefordert, über oben erwähntes Gesuch dem königlichen Landgericht folgendes zur gnädigen Berücksichtigung vorzustellen:
1. Liegt das Haus des Josef Pengler zu nahe an der Kirche, dem Gottesacker und Schulhaus. Würde in diesem Hause eine Bierschenk etabliert, so wird das Volk auch nur bei dem geringsten Lärm, welcher in einer Bierschenke nicht zu vermeiden ist, in seiner Andacht gestört und die Stille, welche bisher um das hiesige Gotteshaus und Gottesacker geherrscht hat, hört auf.
2.....
3. Hat die Unmoralität bei den jungen Leuten dahier ohnehin schon einen ziemlich hohen Grad erreicht und es wäre höchst nothwendig, daß dioe Gelegenheiten zu den Ausschweiffungen der jungen Leute vermindert, statt vermehrt werden.
4. Auch macht das Zechen in der Nähe des Schulhauses einen sehr schlechten Einfluß auf die zarte Schuljugend. Die Kinder hören und sehen da nichts gutes, werden auf solche Art schon frühzeitig verdorben und durch das beständige Lärmen an ihrem Unterrichte gestört.

"Hochachtungsvollst erharret das königliche Pfarramt Sinzing
Franz Joachim Fürthmayer  Pfarrer mp"





Kelheim forderte den Sinzinger Gemeindeausschuss auf sich zum Vorgang zu äußern und das Ergebnis der "Rats"sitzung war ein eindeutige ablehnendes Votum über Penglers Vorhaben.
Kelheim war nun etwas irritiert darüber, von Sinzing zwei gegenteilige Beschlüsse vorliegen zu haben, und beorderte den Vorsitzenden und die Ausschüsser der Gemeinde Sinzing zum Rapport nach Kelheim.
Am 25. Oktober 1827 mussten die Sinzinger Verantwortlichen Rede und Antwort stehen und schoben die Schuld an dem Durcheinander auf den Sinzinger Schullehrer und Gemeindeschreiber Johann Schmid. Dieser sei ihnen regelrecht nachgelaufen und hätte sie bei dem zweiten "Zeugnis" regelrecht zur Unterschrift gezwungen.

Einschub:
Bei der ersten positiven Stellungnahme waren alle Sinzinger Verantwortlichen dafür, nur der Stiftungs- und Gemeindepfleger(?) Ambrosius Greiner hatte sich verweigert.
Beim zweiten Votum nun war es genau umgekehrt, Ambrosius Greiner hatte sich gegen die Wirtshauskonzession des Pengler gestellt und die anderen wollten dabei nicht mitgehen.
Einschub Ende
Die Sinzinger "Delegation"

Franz Lehrnbecher Vorstand
Ambrosius Greiner
Johann Feil
Jakob Alkofer
Johann Neumüller
Michael Schäfler

Koenogl. Landgericht Kelheim  Weigl



Nachdem der Name des Lehrers nun mal gefallen war, vertagte das Pfleggericht und ließ den Sinzinger Lehrer und Gemeindeschreiber ebenfalls nach Kelheim kommen und dessen Aussage hatte es in sich.
Fast ein Monat nach der ersten Sitzung gab nun Johann Schmid zu Protokoll:
Als zu Jahresanfang Pengler um die Ausstellung des ersten Zeugnisses gebeten hatte, habe er in Kenntnis der Ablehnung durch den Pfarrer und der ganzen Gemeinde dies abgelehnt, Er, Schmid, habe später erfahren, dass Pengler nach der Ablehnung einfach zum Schullehrer nach Dechbetten gegangen sei, um sich von diesem dann das gewünschte Schreiben aufsetzen zu lassen.
Als er,  Schmid, dann später vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert worden war, habe er in Kenntnis der allgemeinen Ablehnung des Vorhabens (der Pfarrer sprach ihm gegenüber von einem Skandal) keinen Augenblick gezögert und den negativen Bericht verfasst und zur Unterschrift vorgelegt. 
Er ließ den Bericht den Amtsvorstand (Lehrnbecher) lesen und weder dieser noch die anderen Mitglieder machten Einwände gelten, dies gilt umso mehr, als der Amtsvorstand schließlich sein Amtssiegel auf den Briefbogen gedrückt hatte,
Ein pikantes Detail schob er noch nach, denn es wäre amtsbekannt, dass der Amtsvorstand Lehrenbecher und der Bierbrauer Franz Gschwendner "in steter Feindschaft zusammen leben und eine den Anderen schikaniert wo er nur kann"

Johann Schmid Lehrer mp



Der ganze Vorgang zieht sich bis weit ins Jahr 1828 hinein und es ist leider nicht zu ersehen, ob Pengler mit seinem Gesuch Erfolg gehabt hatte. Es gibt berechtigten zweifel daran, da erst sein Sohn auf dem Anwesen viele Jahre später dann erstmals mit der Berufsbezeichnung "Wirt" in den Pfarrmatrikeln auftaucht.




 

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